Maklerkunden mit Nachteil

Der Ombudsmann, den es sowohl im Versicherungs- als auch im Bankbereich gibt, ist eine sinnvolle Sache.

Kunden können sich außergerichtlich an ihn wenden, und die Banken und Versicherer akzeptieren innerhalb bestimmter Grenzen dessen Schlichtungsspruch als verbindlich.

Dies gilt nicht für die Vermittler, weder für die gebundenen noch für die ungebundenen (Makler), auf die also der Ombudsmann keinen direkten Einfluss nehmen kann.

Dies kann für Maklerkunden zu einem echten Nachteil werden und den meist kostspieligen Rechtsweg über Anwalt und Gericht erfordern, wenn zum Beispiel nach Auffassung des Kunden in der Beratung nicht ausreichend informiert wurde und deshalb in einem Versicherungsfall unzureichende Deckung vorliegt.

Beim gebundenen Vermittler, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung gehören, hätte der Kunde hingegen bei einem gleichgelagerten Fall durchaus die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden. Denn im Schlichtungsverfahren wird das Verhalten des gebundenen Vermittlers dem Versicherer zugerechnet, der Schlichtungsspruch ist also für den Versicherer bindend.

Einer der Vorteile des gebundenen Vermittlers. Es gibt weitere: Das Wort der DVAG hat bei ihren Produktpartnern viel Gewicht, zum Beispiel bei der Produktgestaltung, bei der Ausgestaltung des Kundenservice, aber auch bei kundenindividuellen Anliegen.

So dürfen unsere Kunden immer darauf vertrauen, dass unsere Vermögensberater auf hochinnovative Produkte zugreifen und sich bestmöglich für ihre Belange einsetzen können.