Finanzberater zu Anlegerschutz
19. Juli 2010Insgesamt 200 Finanz- und Anlageberater befragte das Internet-Bewertungsportal “WhoFinance” zu deren Einschätzungen zum Anlegerschutz (siehe DIE WELT vom 07.07.2010, Seite 17).
Dabei kamen interessante Ergebnisse heraus:
Am wichtigsten für effektiven Anlegerschutz ist nach Einschätzung der Berater die Qualifikation des Beraters. Und so erstaunt es nicht, dass die DVAG Deutsche Vermögensberatung Jahr für Jahr rund 50 Millionen Euro in die Ausbildung ihrer Vermögensberater investiert. Der Beruf kann seit zwei Jahren sogar im Rahmen eines dualen Bachelor-Studiengangs mit Stipendium – exklusiv nur über die DVAG – erlernt werden.
Auch wichtig für effektiven Anlegerschutz sind nach Einschätzung der Berater: Das Wissen der Kunden, Beratungsprotokolle oder die Trennung von Produktion und Vertrieb.
Interessant: Die meisten der befragten Berater sind der Auffassung, dass die Honorarberatung mit Blick auf den Anlegerschutz nur wenig bewirken kann. Nur 38 Prozent könnten sich vorstellen, dass ein Honorarmodell nützlich sein könnte.
Kommentare für diesen Artikel (5)
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Zitat aus nt-v
Regeln für den Grauen Markt
Das Bundeskabinett will am 21. Juli einen Gesetzentwurf für besseren Anlegerschutz verabschieden. Geplant sind unter anderem strengere Regeln auf dem kaum regulierten “grauen Kapitalmarkt” sowie Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung. Auf diesem Markt sollen Instrumente der Aufsicht gelten, die im regulierten Bereich bereits Standard sein sollten. Hierzu gehören eine anlegergerechte Beratung, das Offenlegen von Provisionen und ein Protokoll über das Beratungsgespräch. Zudem sollen strengere Anforderungen an Verkaufsprospekte des “grauen Marktes” gelten.
… soweit so gut
Während an dieser Stelle täglich über die Höhe des Provisionsflusses im Falle des Abschlusses einer Rentenversicherung diskutiert wird, der Wettbewerb zwischen Maklern und Vermögensberatern angeheizt wird und die große Frage nach dem Sinn der Honorarberatung nicht zu einer befriedigenden Antwort führt, werden tausende Anleger über Produkte des grauen Kapitalmarktes um ihr Erspartes gebracht. Wie unangemessen scheint hier die Frage, ob ein Beratungsprotokoll Abhilfe schaffen kann.
Zudem finde ich es offen gesagt peinlich, wenn für den Abschluss einer Versicherung, egal ob Moped-Hausrat- oder Rentenversicherung, Beratungsprotokolle vorgeschrieben werden, der Verbraucherschutz aber erst jetzt (2010!!!) über eine adäquate Lösung im Bereich des grauen Kapitalmarktes nachdenkt.
Ein Protokoll für den Anlegerschutz wird es allein nicht bringen, aber es ein wichtiger Schritt. Leider ist wirklich so, das ich häufig auf Menschen treffe, die irgendwelche Produkte haben, die überhaupt nicht zu ihnen passen, z.B. geschlossene Fonds. Und da ist es in der Tat so, dass sich die Kunden kaum mehr erinnern was bei der Beratung gesagt wurde oder – was noch viel schlimmer ist – nicht gesagt wurde (Risiken). Als Vermögensberater muss ich vorallem über Risiken, Anlegerdauer und Renditeerwartungen sprechen und auch dokumentieren. Davor habe ich keine Angst weil ich schon so mache.
Viele Grüße
Norbert Strauß
Irgendwie passend zum Thema –
Verbraucherschützer zu Beratung durch Banken :
>> http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,707455,00.html <<
Kopfschüttelnde Grüße,
Jürgen Z.
BTW:
Trotzdem glauben noch viel zu viele Kunden an die Banken – WIR haben also
EINE MENGE zu tun !
Wer übrigens Rat oder Rechtsbeistand zum Thema des grauen Kapitalmarktes im Raum Berlin/Brandenburg braucht, der nimmt einfach Kontakt zu mir auf: http://www.dvag.de/christian.loose
Passend zum Thema:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/stiftung-warentest-banken-beraten-anleger-jaemmerlich;2621390
Freundliche Grüße,
Jürgen Z.