DVAG zu Honorarberatung

Zu was die Honorarberatung führen kann, zeigt ein Beispiel, das uns einer unserer Vermögensberater in Kopie zur Verfügung gestellt hat.

Darin sagt eine Finanzberatung, die sich im Internet-Impressum als Makler darstellt, schriftlich einem Kunden Unterstützung bei der Beitragsfreistellung seiner Lebensversicherung zu – Tagesgeschäft!

Zusätzlich und ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, dass trotz der Beitragsfreistellung in jedem Falle weiterhin das Betreuungshonorar in Höhe von 39,32 Euro pro Monat zu entrichten und dieses am besten per Dauerauftrag direkt auf das Konto des Finanzvertriebs zu überweisen sei.

Welch Situation! Der Kunde kann – vermutlich wegen finanzieller Engpässe – seine Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr bezahlen, muss für die Hilfe bei der Beitragsfreistellung Honorar bezahlen und trotz Beitragsfreistellung das monatliche Honorar weiter entrichten.

Natürlich bleiben in diesem Beispiel einige Fragen unbeantwortet, z.B. die, ob es sogar der Finanzberater selbst war, der die Lebensversicherung seinerzeit vermittelt hat, vielleicht sogar gegen Abschlussprovision. Nicht bekannt ist außerdem, ob der Kunde weitere Verträge hat.

Offensichtlich wird aber in jedem Falle, dass die Honorarberatung gerade für den „einfachen Privatkunden“ so manche Überraschung bereit hält.