DVAG erneut zur Honorarberatung

Ausführlich beschäftigt sich Karsten Seibel, Redakteur der Zeitung Die Welt, in der Ausgabe vom 10.05.2010 mit den Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Verbesserung des Anlegerschutzes.

Dabei geht er auch auf die Honorarberatung ein. So ist es Absicht der Politik, den Begriff des Honorarberaters gesetzlich zu regeln, um so zu verhindern, dass Honorarberater zweimal „kassieren“ (Honorar und Provision) oder beliebig zwischen beiden Vergütungsmodellen springen.

Hingegen soll die Honorarberatung nicht ausdrücklich gefördert werden, da der Wettbewerb (= Kunde) darüber entscheiden soll, auf welchem Wege die Beratungsleistung vergütet wird. Dazu Karsten Seibel: „In der Tat sagt das Vergütungsmodell nicht zwangsläufig etwas über die Qualität der Beratung aus. Auch bei Sparkassen und Finanzvertrieben trifft man auf sehr gut ausgebildete, engagierte Mitarbeiter. Umgekehrt sind die Empfehlungen eines Honorarberaters nicht deswegen gut für den Kunden, weil sie ohne Rücksicht auf Provisionen erfolgt. Auch von Beratern, die direkt vom Anleger bezahlt werden, können unsinnige Ratschläge kommen.“

Dem wollen wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung nichts hinzufügen. 😉