DVAG zu: Kündigung der LV

"Die Welt" beschäftigt sich in ihrer Ausgabe vom 13. März 2010 im Finanzteil (Seite 19) mit der Frage, ob eine Lebens- oder Rentenversicherung angesichts rückläufiger Überschussbeteiligungen gekündigt, beitragsfrei gestellt oder gar als "Second-Hand-Police" verkauft werden sollte.

Am Ende der Abwägung kommt der Verfasser des Artikels zu einem recht eindeutigen Rat: „Bedenkt man alles, spricht vieles dafür, seine Police zurück in die Schublade zu legen…“, so Die Welt.

Wir wollen uns als DVAG Deutsche Vermögensberatung diesem Rat uneingeschränkt anschließen. Denn oftmals sind die Vertragsform, die Produktart und die „Hinter-dem-Komma-Rendite“ nur zweitrangig, viel wichtiger ist hingegen, Altersversorgungsverträge bis zum Ende (=Renteneintrittsalter) durchzuhalten. Dies gilt umso mehr, wenn man als Kunde auf klassische Altersversorgungsprodukte wie die Lebens- oder Rentenversicherung setzt und dabei auf das Angebot seriöser Adressen, zum Beispiel der AachenMünchener Lebensversicherung, zurück greift.