DVAG zu: Bundesbeamte als Anlageberater

In der FAZ vom 12. März 2010 (Seite 23) ist Erstaunliches nachzulesen: 1.250 Bundesbeamte arbeiten in der Postbank als Anlageberater und verkaufen hierbei auch spekulative Anlageprodukte.

Denkwürdig: Diese 1.250 Bundesbeamten oder Anlageberater unterliegen nicht den für jeden Vermögensberater und Finanzvermittler gesetzlich geforderten Qualifikationserfordernissen.

Wir als DVAG meinen: Wenn schon die Politik immer wieder neue gesetzliche Vorschriften zur Finanz- und Anlageberatung erläßt, dann sollten diese auch für beratende und vermittelnde Bundesbeamte der Postbank gelten.

Alles andere ist nicht nur nicht glaubwürdig, sondern in erster Linie eine grobe Ungleichbehandlung bzw. Besserstellung im Wettbewerb.