DVAG nochmals zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bereits am 22.2.2010 haben wir auf die dringende Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingewiesen.

Neue Informationen hierzu liefert die Welt in ihrer
Ausgabe vom 1.3.2010.

  1. Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Arbeitnehmer kann aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten.
  2. Im Durchschnitt beläuft sich die staatliche Erwerbsminderungsrente auf 706 Euro im Monat, ein Betrag, der in den nächsten Jahren stark abnehmen wird, da alle nach dem 2.1.1961 Geborenen deutlich niedrigere Ansprüche haben.
  3. Die Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben, das steht fest. Die Welt spricht von sozialem Absturz. Hinzu kommt: Eine solche Rente reicht auch nicht dafür, weiter privat Altersversorgung zu betreiben. Das heißt, auch die Altersrente wird über die BU und den damit verbundenen Einkommensverlust geschmälert.
  4. Einen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, kann schwer sein. Denn die GRV macht offensichtlich reichlich von der abstarkten Verweisung Gebrauch, erwartet also auch eine Tätigkeit außerhalb des erlernten bzw. bisher ausgeübten Berufes.
  5. Trotz alledem haben gerade einmal 23,7 Prozent der Haushalte eine BU-Versicherung.
  6. Es empfiehlt sich, eine solche private BU möglichst früh abzuschließen, da die Risikoprüfung aus naheliegenden Gründen „streng“ ist, d.h. der Versicherungsnehmer sollte bei Abschluss möglichst gesund sein, um überhaupt Versicherungsschutz bekommen zu können. So werden 4,7 Prozent aller Anträge abgelehnt, gut 13 Prozent nur mit Ausschlüssen oder Zuschlägen angenommen.

Bleibt unterm Strich: Eine private BU-Versicherung ist Pflicht, je früher, desto besser, ganz im Sinne unseres Mottos „Früher an Später denken“.