“Wildern” bei Banken
14. Februar 2010Ein interessanter Artikel findet sich im Versicherungsjournal vom 8. Februar 2010 unter der Überschrift “Wildern” bei Banken im Visier.
Es geht um die Frage, ob die Versicherungsbranche vom Imageverlust der Banken profitieren kann.
Zwei der ins Spiel gebrachten Argumente überzeugen zumindest vordergründig: Viele Banken bieten aus Profitgründen keine Riester-Produkte an, die sind aber mehr oder weniger “Pflicht”. Und der eine oder andere Anleger dürfte angesichts der Abgeltungssteuer darüber nachdenken, freie Mittel nicht in Bankprodukte, sondern in Lebens- oder Rentenversicherungen zu investieren, deren Erträge nur zu 50 Prozent versteuert werden müssen.
Mit dem Imageverlust der Banken haben diese beiden Argumente hingegen nicht viel zu tun.
Aus Sicht der Deutsche Vermögensberatung DVAG gibt es einen naheliegenden Grund dafür, dass die Berater der Versicherer von den Imageeffekten gar nicht profitieren können: Versicherungsvertreter vermitteln Versicherungen. Kompetenzen zu Bankprodukten existieren nur in Einzelfällen.
Bleibt also: Es profitieren Vermögensberater wie die der Deutsche Vermögensberatung DVAG, denn die haben branchenübergreifende Fachkompetenz. Und sie können mit großem Selbstbewußtsein und ohne Imageverlust zu den Kunden fahren, denn keiner unserer Kunden hat aufgrund unserer Beratung Totalverluste erlitten – so wie die vielen zehntausend Kunden der Banken und Sparkassen.
Beste Berufschancen also für Vermögensberater also!

Nur das die sogenannten “Vermögensberater” rechtlich selbst Versicherungsvertreter sind. Leider “vergessen” diese
Vertreter in der Regel die Kunden über Ihren Vermittlerstatus sauber zu informieren und verkaufen sich viel lieber als “branchenunabhängige Vermögensberater” um ihre wahre Tätigkeit zu verschleiern. Dieser Begriff ist selbst erfunden – er existiert weder im VVG noch in der Gewerbeordnung. Aber leider erfüllt er viel zu oft seinen Zweck – nämlich die Verbrauchertäuschung!!!
@ Reinhard Durchholz
Mit Ihrer Aussage über die “Sogenannten Vermögensberater” können Sie allerdings keine Berater der DVAG meinen.
Grundsätzlich sind Vermögensberater der DVAG keine Versicherungsvertreter sondern Handelsvertreter nach §84 HGB.
Es ist richtig, dass die DVAG-Berater im Versicherungsbereich “gebundene Vermittler” sind. (Dies und nur dies ist übrigens die rechtlich richtige Bezeichnung).
Darüber hinaus stehen einem Vermögensbertaer der DVAG Finanzprodukte aus den Bereichen Banken, Bausparen und Investment zur Verfügung.
Somit kann ein DVAG-Berater sehr wohl eine branchenunabhängige Beratung leisten.
Hier wird nicht nur nichts verschleihert, sondern im Gegenteil absolut offen damit umgegangen.
@ Reinhard Durchholz
Keiner unserer Berater verschleiert seinen Status als gebundener Vermittler (Versicherungsbereich), denn dieser Hinweis ist aus jeder Visitenkarte deutlich ersichtlich. Es wird darüber hinaus in allen Imagebroschüren des Unternehmens auf die exklusive Partnerschaft mit den AM-Versicherern hingewiesen, auf die wir stolz sind und von der im Übrigen unsere Kunden bestens profitieren.
Vielmehr sind es die sich als vermeintlich unabhängig ausgebenden Vertriebe und Vermittler, zu denen auch einige Makler gehören, die ihren tatsächlichen Status verschleiern. Denn diese werben mit Unabhängigkeit, vermitteln aber oft das Produkt, dessen Anbieter die höchste Provision zahlt.
Deshalb unser Grundsatz: Ehrlich währt am längsten; wir fahren sehr gut damit!
“Vermögensberater” sind sehr wohl Versicherungsvertreter. Vielleicht sollten Sie mal unter http://www.vermittlerregister.info einen Blick ins Vermittlerregister werfen, da Ihnen dies offensichtlich nicht bewusst ist. Die DVAG ist übrigens selbst auch “gebundener Versicherungsvertreter” und als solcher unter der Register-Nr.-
D-LYYB-BSPX5-17 im Vermittlerregister eingetragen.
Im Übrigen beruht meine Aussage über die Verschleierung des Vermittlerstatus durch Versicherungsvertreter des Versicherungsvertreters DVAG auf vielfachen persönlich gemachten Erfahrungen. Positivbeispiele sind mir nicht bekannt.
Die unbewiesene Aussage des Herrn Lach, Makler würden das Produkt, vermitteln dessen Anbieter die höchste Provision zahlt ist ein echter “Lacher” und allenfalls dazu geeignet seinen Vertretern Sand in die Augen zu streuen. Weitere Aussage dazu – überflüssig.
@ Reinhard Durchholz
Das Vermittlerregister spricht nicht von gebundenen Versicherungsvertretern (was eine Tautologie wäre…), sondern von gebundenen Versicherungsvermittlern. Ein feiner aber wichtiger Unterschied, auf den zumindest wir Wert legen.
Im Vorteil ist, wer lesen kann…
@ Herrn Durchholz – Ihre Aussage verwundert mich und zeugt von Unwissenheit. Wir Vermögensberater sind froh darüber, nur mit der AM zusammenzuarbeiten und erklären unseren Status bei der Firmenvorstellung auf der vorletzten Seite jedem Kunden.
Und Ihre Interpretation von “branchenunabhängig” hat auch nichts mit unserer Sichtweise davon zu tun – ich empfehle ebenso den Geschäftsbericht.
Den Begriff “BRANCHENneutral” zu verstehen bedarf es anscheinend einer intellektuellen Höchstleistung unserer “Kritiker”.
Die durchaus “giftige” Form des Vorwurfs des Herrn Durchholz ist jedenfalls alles andere als konstruktive Kritik. Fassen wir zusammen: Eindeutiger Hinweis auf den gebundenen Vermittler auf der Visitenkarte, und eine klare Ausführung mit der grafischen Auflistung aller unserer Partner innerhalb unserer Unternehmenspräsentation, die stets die Grundlage für das allererste Gespräch bedeutet. Sollen wir uns unseren Status vielleicht noch tätowieren lassen??
Falsche Unterstellungen werden durch die gebetsmühlenartige Wiederholung nicht irgendwann richtig. Hinschauen bitte – oder sind aus Kritikern Neider geworden?!
@ Reinhard Durchholz
Nach meinen Recherchen sind DVAG-Berater im Versicherungsbereich “gebundene Vermittler”. Wie ich den Aussagen von Dr. Lach entnehme, wird dies auf jeder Visitenkarte der DVAG eindeutig klargestellt..
Nach §92 HGB könnten SIe zwar zugunsten Ihrer AUssage auslegen, aber aufgrund der Tatsache, dass die DVAG auch Bausparprodukte vermittelt, wäre sie nach §92 HGB Abs (5) auch Bausparkassenvertreter.
Aus der Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung, welche ein hauptberuflicher Vermögensberater der DVAG haben muss, ist abzuleiten, dass er ein Anlageberater ist..
Sie springen also etwas sehr kurz, wenn Sie einen Vermögensbertaer als Verischerungsvertreter bezeichnen.
Ein Vermögensbertaer ist im übrigen vom Berufsverband seit jeher dahingehend deiniert, das er FESTE Partnergesellschaften hat.
Und was so daran schlimm sein?!?
nochmal @ Reinhard Durchholz
Sie bringen hier das Vermittlerregister der IHK als “Quelle” in die Diskussion, dass die DVAG Versicherungsvertreter sein soll.
Ich würde es begrüssen, wenn Sie schon hier öffentlich rechtliche Institutionen ins Spiel bringen, dass Sie sich dann auch die Mühe machen, RICHTIG zu recherchieren.
Die Angaben der IHK sind nur bedingt richtig und wohl der EInfachkeithalber so formuliert.
Dem Vermttlerregister zugrunde liegt der §34d der Gewerbeordnung (Gewo) Wenn Sie die von Ihnen zitierte Registernummer der DVAG auf der Seite eigeben, erfahren SIe, dass die DVAG §34d Abs (4) der Gewo tätig ist .
Wenn Sie sich dann weier die Mühe gemacht hätten, sich die Verordnung anzusehen, hätten Sie bereits an der Überschrift “Versicherungsvermittler” erkannt, das die DVAG gar kein Versicherungsvertreter im Sinne der Verordnung sein kann: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
In Abs (4) heisst es: ” Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsvermittler nach Absatz 1 Satz 1, wenn…”
Wie das Register der IHK richtig aussagt, unterliegt die DVAG §34d Abs (4) und nach diesem ist sie gebundener Versicherungsvermittler.
und nochmal @ Reinhard Durchholz
Thema: Makler und Provisionen. Ich glaube, dass hier Herr Lach sehr wohl den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Nicht nur lt Stiftugn Warentest gehört die HUK-Coburg bei den Krankenversicherern, wie auch bei fast allen anderen Versicherungsprodukten zu den günstigsten Anbietern. Ich frage mich nur, wieso dann ein MAkler, wenn es einem Kunden nicht auf die LEistung sondern nur auf den Preis ankommt, nicht HUK-Verträge vermittelt. Nunja – Weil beispielweise in der Krankenversicherugn die HUK gar keine Provisionen zahlt. Anderseits aber erstaunlicherweise immer die KV-Gesllschaften die höchsten Neuzugänge von Maklerpools erhalten, die in dem Zeitraum die höchsten Provisionen zahlen.
Sie haben Recht. Es ist überflüssig diese Tatsache noch weiter zu kommentieren.
Für die Zukunft empfehle ich Ihnen aber, sich zuerst zu informieren und dann sich zu Themen zu äussern.
Versicherungsvertragsgesetz
§ 59 Begriffsbestimmungen
(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
Es ist schon amüsant wie sich die DVAG und ihre Vertreter winden sich als das bezeichnen zu lassen was sie sind – nämlich Versicherungsvertreter. Der Begriff “Versicherungsvermittler” wird in § 59 VVG lediglich als Oberbegriff für Vermittler verwendet. Aus dem Gesetzestext § 59 (1) wird deutlich, dass dass hier unterschieden wird, alleine deshalb ist die Bezeichnung “gebundener Vermittler nicht ausreichen und gewollt irreführend. In § 59 (2) wird der Versicherungsvertreter beschrieben. Und genau hier findet sich die Tätigkeit des Versicherungsvertreters DVAG mit seinen Untervertretern wieder.Den Beruf des Vermögensberaters gibt es gar nicht, bzw. er ist rechtlich nicht anerkannt. Ein Vermögensberater ist Handelsvertreter und Versicherungsvertreter, nicht mehr und nicht weniger.
Sagen Sie das ihren Kunden doch einfach so – statt um den heissen Brei herumzureden und ihre Kunden darüber zu täuschen!!
@ M.S.
Man mag zu Maklern stehen wie man will und die Diskussion “Wer ist der Beste” wird nie zu einem Ende kommen. Was bleibt sind pauschale Vorverurteilungen von beiden Seiten.
Es gibt nicht den besten Vermögensberater wie es auch nicht den besten Makler gibt. Auf beiden Seiten gibt es Licht und Schatten, aber in einem Punkt muss ich Ihnen, werter Kollege, widersprechen.
Die HUK-COBURG arbeitet nicht mit Maklern zusammen, sondern vermittelt ihre Produkte ausschließlich über ihren eigenen Außendienst, wie die Debeka im Übrigen auch. Selbst wenn ein Makler es also wöllte, könnte er keine Produkte der HUK. Diese einfache Tatsache können Sie der Maklerseite nun nicht zum Vorwurf machen.
In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen und erfolgreichen Tag.
Ach Herr Durchholz, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über Ihre Bemühungen zur Rettung der Welt vor den Vermögensberatern echt nur lachen ! Sie zitieren wild vor sich hin, aber WAS Sie zitieren, verstehen Sie scheinbar nicht wirklich !!! NIEMAND bestreitet, dass ein Vermögensberater der DVAG im Bereich der Versicherungen ein gebundener Vermittler ist (was übrigens vom Gesetzgeber so gewünscht ist und Sie wollen ihm unterstellen, dass das “gewollt irreführend” ist – dünnes Eis … gaanz dünnes Eis !). Da ein Vermögensberater der DVAG aber genauso Bankdienstleistungen (Sparkonten, Girokonten, Darlehen usw.), Bauspardarlehen und -verträge, Investmentanlagen usw. vermitteln kann und darf, ist er eben kein Versicherungsvertreter !
Naja, und das es den Beruf des Vermögensberaters nicht gibt, ist eine echt unintelligente Aussage. Immerhin gibt es allein bei der DVAG über 37000 existierende “Gegenbeweise”. Plus den Vermögensberatern der Sparkassen, Postbank usw. ( auch wenn sich deren Inhalte ziemlich von unserem Berufsbild unterscheiden).
Ansonsten scheint Ihr persönliches Umfeld sehr klein zu sein, wenn Ihre Sicht von den “persönlichen Erfahrungen” geprägt ist, aber sich keine “Positivbeispiele” finden lassen … Vielleicht nehmen wir mal die Mehrzahl der über 5 Millionen Kunden als “Positivbeispiele” oder das Kundenrating (siehe anderen Blogbeitrag) ! Oder sind das auch alles nur arme Getäuschte und uninformierte Mitbürger ???
Freundliche Grüße von einem realexistierenden Vermögensberater
Hallo liebe Blogger,
gerne wiederhole ich mich zu meinem Beitrag vom 03.03. und gebe Auskunft zur Beratungsstrategie meiner ca. 400 verwaltenten Investmentdepot`s. Schade, daß Kritiken wie von Herrn Durchholz im Vorwurf der Kundentäuschung enden.
Wie sagte einst der Politiker Karl Renner: “Kleine Kinder verstehen mehr als sie ausdrücken können; bei Erwachsenen ist es umgekehrt.”
Viele Grüße aus Schönwald in Oberfranken
Michael Miedl
@ Reinhard Durchholz
Sie irren im Grundsatz, wenn SIe behaupten, dass “Vermögensberater” kein Beruf ist..
“Vermögensberater” ist zwar kein geschützter Begriff – aus SIcht der DVAG sicherlich ein manko – aber für den “Vermögensberater” gibt es bereits seit 1988 ein Berufsbild:
http://www.amazon.de/Berufsbild-Verm%C3%B6gensberaters-J-F-Deneke/dp/3791004360/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1267709317&sr=8-3
Vielelicht sollten Sie sich dieses Buch besorgen und dessen Inhalt aneignen, bevor Sie hier von den Vermögensberatern zerrissen werden.
@ Thomas
Sie haben Recht – mir ging es auch nicht darum die Berater der DVAG in den Himmel zu loben.
Es ging darum klarzustellen – und das haben SIe sehr anschaulich ausgeführt – das ein Makler eben NICHT ALLE Gesellschaften welche auf dem deutschen Markt tätig sind, anbieten kann.
Aber weist ein Makler IMMER daruf hin, das er keine HUK-Coburg und Debeka vermitteln kann? Übrigens: Jeder Makler muss vor dem Beginn seiner Tätigkeit beim Kunden darauf hinweisen, dass er keine Produkte des mehrfachen Testsiegers AM-Leben vermitteln kann.
Nachdem gestern ein Beitrag von mir der Zensur zum Opfer gefallen ist und die Gehirnwäsche bei der DVAG, wie viele hier deutlich erkennen lassen, offensichtlich sehr “erfolgreich” funktioniert, halte ich es für überflüssig hier noch etwas zu sagen.
@ Reinhard Durchholz
Um ehrlich zu sein: Seitenlange juristische Spitzfindigkeiten helfen in den seltensten Fällen, die Realität abzubilden. Und der Vermögensberater ist nun einmal ein real existierendes “Wesen”. Dennoch sind Sie natürlich gerne wieder eingeladen, in unserem Blog mit zu diskutieren.
Lieber Herr Dr. Lach, danke fuer Ihren Schlusspunkt! Werde jetzt mein Gehirn weiter waschen lassen.
Liebe Kollegen, kann mir irgendjemand erklären, was Herr Durchholz eigentlich sagen möchte? Um welchen heißen Brei sollen wir denn angeblich herumreden? Ich versteh´s nicht – bin leider nur dummer Vermögensberater
Herr Durchholz möchte ja nix mehr sagen, was bei dem, was er gesagt hat, nicht das größte Übel bedeutet
Warum allerdings immer gleich von Gehirnwäsche die Rede sein muss, wenn einem die Argumente ausgehen bzw. gar nicht erst zur Verfügung stehen, entzieht sich meinem Verständnis. Ansonsten scheint alles im Grünen …
Schönes Wochenende an alle
Zum Thema werde ich zwar nichts mehr sagen – aber ich bitte sehr höflich um noch mehr solch “köstlicher” Antworten. Evtl. hat man an anderer Stelle Verwendung dafür.
Also – los geht’s.
Ich meine mich zu erinnern, das insbesondere Jugendliche wenn ihnen etwas nicht passt, weil sie beispielweise von einem Erwachsenen aufgefordert wurden, sich anständig zu benehmen, bockig mit dem Fuss stampfen und sagen “Ich sage jetzt gar nix mehr dazu”…
@ Thomas
Genau so ist es.
Wir weisen im übrigen als Versicherungsmaklerunternehmen bereits bei der Erklärung der Vermittlerinformation darauf hin, dass wir beispielsweise die HUK-Coburg, die Debeka und noch einige andere Gesellschaften nicht anbieten.
Auch der Hinweis, daß die AachenMünchener ein Privileg der DVAG ist, erfolgt im Erstgespräch.
Es gibt ausreichend gute Gesellschaften, so dass jeder Vermittler unabhängig von seinem “Status” seinen Kunden bei umfassender u. bedarfsgerechter Beratung zufrieden stellen kann.
Beste Berufschancen also für den qualifizierten Berater, egal aus welchem Lager er kommt!
Hoffe, Herr Lach wird mir objektiv zustimmen! Es gibt genug zu tun für alle, die in diesem Bereich einen “guten Job” machen!
Auch wenn es ein Doppelposting ist: Ich finde meinen Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung auch hier seeehr lesenswert:
Zum Thema der Rechtsschutzversicherung gehört meiner Meinung nach auch, den Unterschied zwischen einem Werksvertrag und einem Dienstvertrag zu kennen. Insbesondere Vermögensberater sollten den Unterschied ihren Kunden erklären können:
Mit einem Handwerker wird ein Werkvertrag abgeschlossen. Dieser schuldet nach dem BGB seinem Auftraggeber den Erfolg, sprich, die in Auftrag gegeben funktionierende Küche, repariertes Auto oder das schlüsselfertige Haus.
Im Gegensatz dazu der Dienstvertrag: Bei diesem schuldet der Rechtsanwalt oder der Honorarberater nur seine Dienstleistung, aber KEINEN Erfolg.
Insbesondere Anwälte müssen demnach auch bezahlt werden, wenn der Rechtsstreit nicht erfolgreich ausgeht. Sollte man wissen – vor allem, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder wenn man nicht versicherbare Dinge, wie Vertragsrecht bei Selbstständigen zu vermeintlich kompetenten Anwälten geht.
Ergo: Jeder sollte sich also nicht nur Gedanken über eine gute Rechtsschutzversicherung machen sondern sich auch beim Anwalt seiner Wahl erkundigen, in wie viel ähnlich gelagerten Fällen er den schon für seine Mandanten erfolgreich tätig war oder ob er einen nach dem anderen Prozess verloren hat und dafür gemäß dem Dienstvertrag auch noch Geld verlangen darf.
@ Andreas Brauer
So ist es; gute Beratung zeichnet sich durch Ehrlichkeit, Kundenorientierung und Kompetenz aus. Wenn am Ende auch noch das Produktangebot stimmt, hat der Kunde alles, was er braucht.
Geehrte Schreiber und Leser,
der Hauptunterschied zwischen einem Makler und einem Vertreter ist die Grundlage der Beratung und somit der Haftung. Sie als Vertreter müssen einen Kunden nicht darüber aufklären, dass eine bestimmte Leistung bei Ihrem Produkt nicht mitversichert ist und welche Konsequenzen z.B. im Schadensfall dies nach sich ziehen kann – wir als Makler hingegen durchaus. Ich weise u.a. auf dieses recht interessante Gerichtsurteil hin: http://www.bme-law.de/fileadmin/pdf_s/Versicherungsmagazin/vm-008-0206-4_Recht.pdf
Ferner finde ich die Behauptung, dass ein Makler keine Produkte von HUK, Debeka oder von etwaigen Direktversicherern vermitteln kann, so pauschal nicht richtig und irreführend. Die Beratungsgrundlage ist grundsätzlich immer der gesamte Markt und wenn ein Kunde trotz der objektiv vorhandenen Produktmängel sich für eine der o.g. Gesellschaften entscheidet, so soll es so sein. Kein Makler mit einem Grundverständnis seiner Tätigkeit kann nur nach der höchsten Courtage verkaufen, denn spätestens bei einem Haftungsfall beträgt der Entschädigungsbetrag ein Vielfaches der Mehrcourtage eines suboptimalen Anbieters. Und nur mal so am Rande zur Info – diese von Ihnen mehrfach angeführten Unterschiede zwischen verschiedenen Produktgebern bewegen sich i.d.R. in einem Korridor von rund 10%-15%.
Nun vll meine Frage an Sie alle: Wenn Sie u.a. Fonds der DWS und anderer Investmentgesellschaften zur Verfügung haben – wie oft haben Sie und die DVAG im Generellen denn in den letzten 24 Monaten Fonds der Deutsche Bank Tocher DB X-Trackers vermittelt?
Herzliche Grüße
MAK
@ MAK
Meines Wissens nach, dürfen Vermögensberater aus vom Gesetzgeber vorgegebenen Beschränkungen, weder Aktien, noch ETF’s (DB X-Trackers) vermitteln, da sie als Vermögensberater tätig sind und nicht als Vermögensverwalter.
@all (+ Herrn Durchholz)
Um es nochmal festzuhalten: “Vermögensberater” ist kein geschützter Begriff – so wie übrigens auch Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Dozent, Pädagoge, Physiker, Meteorologe, Journalist, Redakteur , Sachverständiger, Gutachter, Unternehmensberater, Betriebswirt, Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie z. B. staatlich geprüfter Buchhalter oder Bilanzbuchhalter), Pilot, Flugkapitän, Kapitän, keine geschützten Berufsbezeichnungen sind.
Auch “Jurist” ist im Übrigen keine geschützte Berufsbezeichnung – sowas blödes aber auch…..
Aber wieso wir Deutsche immer so einen Absolutheitsanspruch auf alles haben müssen und uns immer als den einzig richtigen ansehen? In Österreich beispielsweise ist die Bezeichnung “Vermögensberater” sehr wohl ein gesetzlich geschützter Beruf:
http://www.btp.at/pdf_folder/R65_Dr_Brandl.pdf
@ MAK
jeder Kunde weiß doch, dass gute Beratung Geld kostet. Und den Makler zeigen Sie mir dann bitte, der einen Anbieter vermittelt, bei dem er kein Geld verdient. Umsonst ist der Tod…
im Übrigen – wenn der Kunde schon so genau weiß, was er will – wird er höchstwahrscheinlich gar keinen VB/Makler mehr brauchen. Im schlimmsten Fall hat er dann zwar ein günstiges Produkt, aber mit der falschen Deckung – selbst schuld.
Ob im Schadenfall die Begründung “ich dachte, das wäre versichert” hilft, ist dahingestellt.
Schönes WE
@Reinhard Durchholz
Es ist schon sehr interessant zu lesen, wie Sie sich um Paragraphen bemühen, um unserer Tätigkeit einen Namen zu geben.
Fragen Sie doch einfach unsere Kunden, wie wir arbeiten. Die meisten meiner Kunden werden mich sicherlich nicht als Ihrern Versicherungsvertreter sondern als Vermögensberater weiterempfehlen.
In einem stimme ich Ihnen zu: Der ein oder andere Kunde von mir hat selbst nach 14 Jahren meiner Tätigkeit nicht verstanden, dass ich eben nicht nur ein Versicherungsvertreter bin. Aber egal, Hauptsache er fühlt sich wohl als mein Kunde, ist mehr als zufrieden und empfiehlt mich weiter.
Solange es nicht böse oder geschäftsschädigend ist, dürfen Sie mich nennen, wie Sie wollen, lieber Herr Durchholz. Meine Kunden wissen es ohnehin besser. Dazu habe ich es auch nicht nötig, meinen Vermittlerstatus als gebundener Vermittler zu verschleiern.
@Thomas
Sie haben Recht. Es gibt auf allen Seiten gute und schlechte Berater bzw. Vermittler.
Ich finde es auch nicht schlimm, wenn ein Makler weder Debeka noch HUK-Angebote anbieten kann. Auch diese haben ja Schwächen in bestimmten Bereichen. Allerdings stimmen Sie mir sicherlich zu, dass es auch viele Bürger gibt, die einen Makler in dem Glauben aufsuchen, das billigste Produkt am Markt zu erhalten. Nur das kein Makler das bewerkstelligen kann, da er ja auch von etwas leben muss (kein Vorwurf). Jedoch habe ich schon oft erlebt, dass der Kunde genau in dem Glauben gehalten wird. Aber wie gesagt, es gibt halt überall Gute und auch Schlechte.
Ich wünsche allen fairen Beratern, Versicherungsvertretern, Maklern, Honorarberatern und sonstigen Vermittlern eine erfolgreiche und tolle Zeit mit und bei Ihren Kunden. Auch Ihnen, Herr Buchholz, wenn Sie sich zu den fairen Versicherungsvermittlern zählen.
Viele Grüße vom Vermögensberater aus Willich
Ralf Cormaux
@ M.S.:
Ihre Aussage ist so nicht richtig. Sie benötigen zum Vertrieb eines ETFs keine Banklizenz – im Gegenteil zu beispielsweise Einzelaktien oder Zertifikaten. MEINES Wissens nach bekommen Sie als Vermögensberater keine Bestandsvergütung bei Investmentfonds – wieso also nicht die für den Kunden um mehrere 100% günstigeren Indexfonds vertreiben?
Hmm… Wäre da nur noch das Problem des fehlenden Ausgabeaufschlages zu lösen!
Und hier wären wir bereits bei der Aussage, dass niemand umsonst arbeitet. Das stimmt – und die Kunden wissen das auch (meistens jdf!
). Jeder von Ihnen mit einem Vergleichsprogramm (Morgen&Morgen, Softfair, Nafi, …) oder genügend Muße, ein paar Onlinevergleichsportale anzusteuern, kann dem Kunden sagen, was das “billigste” für ihn wäre – eine steigende Anzahl von Kollegen tut das auch und verlangt dafür Honorar. Der Kunde kann dann zwischen verschiedenen Vergütungsformen und Dienstleistungen, die er in Anspruch nehmen kann, entscheiden.
Sie werden mir aber auch Recht geben, dass die meisten Kunden nicht das billigste wollen, sondern eine adäquate Leistung zum Preis und auch eine qualifizierte Betreuung dazu – und dies gerne aber auch günstiger als vorher! Das können Sie als Vermögensberater in einer Vielzahl von Fällen unzweifelhaft genauso gut wie jeder Makler, bei entsprechenden Fortbildungen und Eigenengagement bestimmt sogar besser als die Mehrheit des sonstigen Marktes. Bei 37.000 Handelsvertretern ist es aber sehr schwer bis unmöglich ein konstant hohes Level an Fachwissen sicherzustellen – und das auch noch bei einem Karrieresystem, das unzweifelhaft mehr Wert auf Neuumsatz und Mitarbeitergewinnung als auf Betreuung der Bestandskunden oder Qualifizierung legt.
Und meine Meinung zu der Diskussion „Beruf Vermögensberater oder Vertreter“ – gem. IHK kann es ganz einfach sein: http://www.vermittlerregister.info/download/4.%20Gebundene%20VV.pdf
Dies interessiert jedoch vordergründig kaum einen der Kunden. Niemand von Ihnen wird weiterempfohlen, nur weil er Vermögensberater, gebundener Vertreter oder Makler ist – Sie werden weiterempfohlen, weil die Kunden zufrieden mit Ihnen oder Ihrer Leistung waren und das ist auch gut so.
@MAK
Es hat wohl aufgrund meiner Postings hier den Anschein, dass ich beruflich mit der DVAG zu tun habe. Allerdings stehe ich weder auf der Gehaltsliste der DVAG noch bin ich für diese nebenberuflich tätig.
Ich studiere als sogenanntger ordetlicher (Vollzeit-)student an einer deutschen Hochschule BWL mit den Schwerpunkten Versicherungswirtschaft/Finanzvertrieb. (Und ich bin am überlegen, evtl. noch ein Jurastudium dranzuhängen. Ich finde das spannend). Schon allein aus diesem Grunde kann ich Ihnen leider keine Auskünfte über die Provisionsvergütungen innerhalb der DVAG machen. Aber über die auf dem Markt auftretenden Formen des Vertriebes könne wir uns sehr gerne unterhalten
Wir beide sind usn was den rechtlichen Status in der Versicherungsvermittlugn angeht ja auch einig. Deswegen aber zu behaupten, was nicht Sie, aber einige andere blogger gerne tun, es gäbe keinen Beruf “Vermögensberater” kann ich aus bereits ausgeführten Gründen nicht so stehen lassen, ausserdem müssten dann auch die Bezeichnungen Anlageberater oder Finanzberater aus dem deutschen Sprachgebrauch entfernt werden.
Die unsinnigen Beiträge der DVAG-Versicherungsvertreter, sowie vom öminösen Schreiberling M.S. (der angeblich überhaupt nichts mit der DVAG zu tun hat,) veranlassen mich hier noch etwas klarzustellen!
Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) hat der Gewerbetreibende dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:
ob er
a) als Versicherungsmakler
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
oder bb) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler für ______- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
bb) nach § 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter
ausschließlich für die ______- Versicherung
oder
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter für ______- Versicherungen (Angabe der Versicherungssparte, z. B. KfZ-Versicherungen)
tätig ist.
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die DVAG-Vertreter ganz eindeutig
nach § 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungs-vertreter ins Register einzutragen sind und sich bei Ihrer Vorstellung dem Kunden gegenüber “klar und verständlich” als solche zu bezeichnen haben. Und was der “Ominöse” M.S. hier zum Besten gibt zwingt zu herzhaftem Lachen. Es mag in Österreich zutreffen in Deutschland halt mal nicht, in Deutschland gilt Deutsches Recht. Es erscheint allerdings äußerst fraglich dass ein “Jurastudium” in diesem Falle bei M.S. hier weiterhilft.
Im Übrigen wäre es wohl auch zu viel verlangt, wenn man von einem für die DVAG tätigen Versicherungsvertreter verlangen würde, dass er das Selbstverständnis und die Arbeitsweise eines im Auftrage seines Kunden/Mandanten tätigen Versicherungsmaklers auch nur annähernd versteht. Der Unsinn mit der “Höchstprovision” zeigt dies ganz deutlich. Ein Makler tut vermutlich das genaue Gegenteil von dem was Sie glauben – wenn Sie das verstanden haben liegen Sie richtig.
Lieber Herr Durchholz,
hatten Sie nicht am 5.März schon festgestellt, das Ihre Komentare überflüssig sind? Hoffentlich ändern Sie bei Ihren Kunden nicht so schnell Ihre Einstellung zu vorherigen Aussagen.
@ Reinhard Durchholz
1. Was treibt Sie um?
2. Vermögensberater vermitteln nicht nur Versicherungen, sondern auch Bankprodukte wie Girokonten und Kreditkarten, Bausparverträge, Baufinanzierungen, Konsumentenkredite und Investmentfonds. All das gehört zu einer branchenneutralen Allfinanzberatung dazu. Ihre Verkürzung auf Versicherungen ist nun wirklich blanker Unsinn und langweilt deshalb.
3. Die von Ihnen angemahnten Informationspflichten zum Vermittlerstatus erfüllen unsere Vermögensberater vorbildlich.
Gerne können Sie aber dabei bleiben, Vermögensberater der DVAG als Versicherungsvertreter zu bezeichnen. Was kümmert´s die Eiche….
@ Reinhard Durchholz
Zum Nachdenken: Auch “Jurist” – als solcher geben Sie sich – ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Das zeigt: Nicht alles, was real existiert, ist durch Gesetzestexte beschrieben (ein Glück…; wozu auch…)
Zur Sache: Die DVAG ist auch in der Bundesrepublik Österreich (… und in der deutschsprachigen Schweiz) tätig. Mit Ihren Ausagen lassen Sie erkennen, wie wenig Sie sich bei der DVAG auskennen.
Sehr geehrter Herr Lach,
um Ihre Frage “Was treibt Sie um?” zu beantworten. Es amüsiert mich!
Ich finde es wirklich sehr amüsant und unterhaltsam wie Sie krampfhaft versuchen Ihre Vertreter als
“branchenunabhängige Vermögensberater” zu verkaufen und gleichzeitig behaupten die Informationspflichten zum
Vermittlerstatus würden von den vorgenannten Vertretern “vorbildlich erfüllt”.
Die Vorgehensweise, dass in dem vom “branchenunabhängigen Vermögensberater” ausgehändigten Ordner eine
Visitenkarte steckt auf deren Rückseite der “Vermögensberater” als gebundener Versicherungsvertreter bezeichnet
wird, dürfte die geforderte klare und deutliche Information des Kunden über den Vermittlerstatus eben nicht erfüllen und damit wohl nicht gemeint sein. Dies eben auch ganz besonders dann nicht, wenn sich der auf der Rückseite befindliche Vertreter vorher nicht als Vertreter bekannt gemacht hat. Der durchschnittliche Kunde, wird dies nicht verstehen und so ganz bewusst – aber durchaus elegant – von Ihnen und Ihren Vertretern über den Vermittlerstatus nicht nur im unklaren gelassen sondern ganz bewusst getäuscht.
Im Übrigen bleibt ein gebundener Vertreter auch dann noch ein gebundener Vertreter wenn er zusätzlich noch Bankprodukte vermittelt. (siehe Rückseite Visitenkarte).
Ein Vertreter z.B. der Allianz, oder auch anderer Versicherer, vermittelt auch Bankprodukte ohne sich als
“branchenunabhängiger Berater” zu bezeichnen.
Also nochmal – Sagen Sie es doch einfach!
Hallo Herr Durchholz !
Wer oder was Sie motiviert, das Gros der ehrlichen und fleißigen Vermögensberater zu beleidigen, verstehe ich nicht. Der von Ihnen angemahnten Informationspflicht zu unserem Vermittlerstatus genügen wir von Anfang an schon per Visitenkarte (übrigens natürlich neuedings mit Gebühren Mobilfunk usw.- das ist bei längst nicht allen Vertrieblern so !)
Leider ist vieles von Ihnen sonst geäußertes zwar Ihrem Recht zur Meinungsäußerung zuzurechnen, aber gefühlt disqualifizieren Sie sich mit Ihren Aussagen für eine ernsthafte, gern auch kritische, Diskussion. Schade und sogar ein wenig peinlich !
Liebe Leser, wenn mir Herr Durchholz vorwirft, wir und damit ich schreiben “unsinnige Beiträge”, ist das Fass voll. meine Frage: was will er bezwecken, hat er Frust? ehrlich gesagt, ich bin seiner leidig und würde gerne auf seine Beiträge verzichten. oder wir ignorieren ihn einfach!
Lieber Herr Stadler,
ich möchte Ihnen zustimmen, denn die letzten Kommentare haben keinerlei neue Informationen enthalten. Insoweit wollen wir den Lesern unseres Blogs weitere seitenlange Wiederholungen und einen sich im Kreise drehenden Austausch mehr oder weniger haltbarer Argumente und Behauptungen ersparen.
Meine Herren,
ich muss und kann die Aussagen von Herrn Durchholz nur bejahen und unterstützen!
Die Mitarbeiter der DVAG legen bei Kundengesrpächen nicht dar das Sie an die AM Gebunden sind. Sie führen den Kunden auf das Sie aus dem kompletten Versicherungsmarkt das beste Produkt auswählen.
Tarnen und Täuschen! Diesen eindruck habe ich von diesem zwielichtigem Unternehmen!
Hallo,
ich denke, dass es wirklich auf die Person ankommt, die einem gegenüber sitzt.
Fakt1:
Es ist auf den Visitenkarten vermerkt.
Fakt2:
Es ist auch im Vermittlerregister eingetragen.
Soweit ist rechtlich der Informationspflicht genüge getan.
Das Problem hierbei ist:
Rechtlich einwandfrei, bedeutet eben leider nicht, dass es auch von Mensch zu Mensch so umgesetzt wird.
Das ist – so glaube ich – der Kritikpunkt, wenn man alle Kommentare so durchliest.
Und genau dieser Part obliegt jedem einzelnen Berater in der gesellschaft ganz persönlich.
Einige “Tarnen und täuschen”, wie S.B. schon sagte, gleichzeitig gibt es ( und das weiss ich aus eigener Erfahrung ) auch Berater, die mit diesem Thema “gebunden vs. Frei, usw.” ganz offensiv und offen umgehen und das mit den Kunden dementsprechend besprechen.
Wenn sich der Kunde dann letztendlich doch für den Berater entscheidet, dann spricht das doch eine ganz deutliche Sprache.
Nicht jeder will einen Makler, nicht jeder einen gebundenen Vermittler, nicht jeder einen Honorarberater.
Genausowenig wie wir alle nicht nur schwarze, rote oder weisse Autos fahren.
Jeder Kunde entscheidet für sich selbst.
Sowie jeder Berater für sich selbst entscheidet, wie er arbeitet.
Kritisch wird es nur – und da gebe ich S.B. völlig recht – wenn nicht mit offenen karten gespielt wird und man versucht zu täuschen.
Das Problem liegt in der Kontrolle dessen.
Und das ist kaum zu lösen.
Ich denke dennoch, dass es in der Welt immer gerecht zu geht.
Heisst soviel:
“Jeder Fuchs kommt irgendwann zum Kürschner.”
Und so ist es auch hier.
Aus der Unternehmenspräsentation auf Seite 10 geht ganz klar hervor, daß wir nur mit erstklassigen Kooperationspartnern zusammenarbeiten, sogar mit Logo der Partnergesellschaft. Also Herr S.B. bitte erst informieren .
@ S. B.
Ihren Zeilen entnehme ich dass Sie sich nicht nur einmal, sondern bereits schon mehrfach von verschiedenen Vermögensberatern beraten lassen haben.
Seien Sie mir nicht böse, aber das nehme ich Ihnen nicht ab.
Dass Sie die DVAG als zwielichtig (Bedeutung lt. Duden u.a. mit zweifelshaftem Ruf) bezeichnen, kann ich nachvollziehen. Allerdings sehe ich den Ruf der DVAG weitaus mehr dadurch beschädigt, durch nicht haltbare Behauptungen im Internet, als durch nachweisbare Tatsachen.
Ergo: Der Ruf der DVAG wird durch Behauptungen, so wie Sie diese aufstellen mehr beschädigt, als durch das Verhalten der Berater beim Kunden.
Denken SIe mal darüber nach!
Dieses Thema ist irgendwie ein Gordischer Knoten. Alles begann damit, dass ein Herr Durchholz mit seiner Kritik offenbarte, dass er selbst als Insider Probleme hat, den Begriff “branchenunabhängig” korrekt zu interpretieren. Immerhin wurde dieser Begriff durch die DVAG geprägt. Somit ist er seit 35 Jahren existent, und damit alles andere als ein Modebegriff. Er hat sich durchgesetzt, weil er den Tatsachen entspricht, und letztlich vom “real existierenden Vermögensberater” etabliert wurde. Wer Erfolg hat hat recht!
Denn er stimmt nun mal, denn mir als “real existierenden Vermögensberater” hat noch nie jemand vorgeschrieben, ob ich bspw. bei der Riester-Rente die Versicherungs-, Investment- oder Bausparlösung präferiere.
Es wurde bereits erwähnt, dass wir die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung des Status erfüllen. Nun gehöre ich zu den Vermögensberatern, die diesen Status im Erstgespräch ausgiebig erläutern und auch die Unterschiede zum Status anderer Berater aufzeigen. Ich sehe im Status des gebundenen Vermittlers einen Wettbewerbsvorteil, und dies kommuniziere ich auch so. Es entspricht aber auch den Tatsachen, dass wir im Bank- und Investmentbereich eben nicht gebunden sind. Da das Bankgeschäft für mich oft die Eingangstür zum Kunden darstellt, spielt mein Status als gebundener Vermittler anfangs in der Kontaktphase auch eine untergeordnete Rolle.
Trotz dieser Erklärungen und Erläuterungen will und kann ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass meine Kunden dies auch über viele Jahre der Betreuung verinnerlichen. Ich gehe auch nicht so weit, den Wissensstand meiner Kunden regelmäßig abzufragen, nur damit nicht ein Kunde gegenüber einem Herrn Durchholz meinen Vermittlerstatus falsch wieder gibt.
Entweder der Kunde ist zufrieden, dann ist ihm egal, nach welchen Statuten ich ihn berate und betreue. Oder aber der Kunde ist irgendwann nicht mehr zufrieden, dann ist es ihm egal, was ich ihm wann und wie erklärt habe. Ich habe täglich und seit Jahren mit Kunden zu tun, die oft sogar offenbaren, dass sie ohne nach zu schauen nicht wissen bei welcher Gesellschaft sie ihre Riester-Rente, ihren Bausparvertrag oder ihr Depot haben. Sie haben meine Telefonnummer und wissen, wo sich mein Büro befindet. Das reicht ihnen.
Möglicherweise ist es sinnvoll, dieses Thema auch einmal aus diesem Blickwinkel zu betrachten.