DVAG zu 8 Euro

Anhebung des Beitragssatzes, jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, Praxisgebühr und aktuell 11 Mrd.

Euro Staatszuschuss aus Steuermitteln – all dies zeigt: Die gesetzlichen Krankenkassen haben schwer zu kämpfen. Insoweit erstaunt es nicht, dass nunmehr eine letzte Bastion fällt: Die direkte Vereinnahmung von Beiträgen bei den Versicherten mit 8 Euro pro Monat. Wahrscheinlich ist dies nur der Einstieg.

Worauf noch nicht hingewiesen wurde ist, dass die Kassen mit diesem Schritt einen gewaltigen Verwaltungsaufwand auslösen. Dazu einige erste Gedanken:

  1. Die Kassen benötigen jetzt von jedem Versicherten die Bankdaten, um den monatlichen Beitrag abrufen zu können. Das war bisher nicht erforderlich, da die Beiträge von den Arbeitgebern abgeführt werden.
  2. Wenn die Bankdaten nicht stimmen oder sich ändern, gibt es Fehlbuchungen, die aufwändig korrigiert werden müssen.
  3. Was geschieht, wenn das Konto des Versicherten keine Deckung aufweist oder dieser nicht überweist? Wird dann ein Mahnverfahren aufgesetzt?
  4. Soll es Härtefall-Regelungen z.B. für Sozialhilfeempfänger geben?
  5. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Versicherter die 8 Euro nicht bezahlt? Erlischt dieser? Wenn ja, wie erfährt der Versicherte das? Ebenso, wenn der Versicherunhgsschutz wieder auflebt.
  6. Wie erfahren ggf. Ärzte und Krankenhäuser davon, wenn ein Versicherter keinen Versicherungsschutz mehr hat? Behandeln die dann auf eigene Rechnung? Können sie dem Patienten das Honorar direkt in Rechnung stellen?

Alle diese Fragen werden die Kassen beantworten und dafür Regelungen finden.

Ebenso sicher ist aber auch, dass dafür ein großer zusätzlicher Verwaltungsapparat aufgebaut werden muss, und auch dessen Kosten müssen die Versicherten bezahlen.