DVAG zu Beratungsprotokoll

Seit 1.1.2010 gilt nun auch in der Bankbranche die Dokumentationspflicht für Beratungsgespräche ("Beratungsprotokoll") verbunden mit der Hoffnung des Gesetzgebers, dadurch die Qualität der Beratung in Banken zu verbessern.

In der Versicherungswirtschaft besteht diese gesetzliche Verpflichtung bereits seit drei Jahren, nur bedingt mit guten Ergebnissen. „Einige Vertriebe schädigen Branche“, so die HUK Coburg kürzlich zu diesem Thema. Gemeint ist: Es gibt einige Vertriebe, auch von größeren Versicherern, die in der Breite die Informations- und Dokumantationspflichten umgehen. Dies wird dadurch erreicht, dass der Kunde mit schriftlicher Einverständniserklärung auf die Dokumentation des Beratungsgespräches vermeintlich „freiwillig“ verzichtet.

Die HUK hat Recht damit, dass sich so erneut die gesamte Branche wegen des Fehlverhaltens einiger Weniger angreifbar macht. Denn das Vermittlergesetz hat als absolute Ausnahme vorgesehen, was von einigen Vertrieben als Standard gehandhabt wird.

Man wird sehen, wie sich die Thematik bei den Banken entwickeln wird.

Bei der Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ist es so geregelt, dass Versicherungsanträge generell nicht angenommen werden, wenn nicht die gesetzlich vorgeschriebene Dokumenation in Kopie beigefügt ist. So ist sicher gestellt, dass die Vermögensberater der DVAG zu 100% gesetzeskonform unterwegs sind. Und ganz nebenbei: Schon lange vor Inkrafttreten des Vermittlergesetzes haben unsere Vermögensberater ihre Beratung in Form unserer Vermögensplanung dokumentiert.