DVAG zu „Fremdbucherlisten“

"Fremdbucherlisten" - diesen Begriff kannte ich bis vor wenigen Tagen nicht.

Im Gespräch mit einem Volksbanker am Rande eines Kongresses habe ich das erste Mal davon gehört und aufmerksam gelauscht. Was steckt dahinter? Überweist z.B. ein Kunde von seinem Sparkassen-Girokonto für seine Unfallversicherung jeden Monat 15 Euro an seine Versicherung, die nicht zum Sparkassenverbund gehört (= Provinzial), taucht der Name dieses Kunden auf einer solchen Fremdbucherliste auf.

Diese bekommt dann der Vertriebsmitarbeiter in der Sparkassenfiliale mit dem Auftrag, den Kunden anzurufen. Ziel: Den Kunden zur Kündigung der Unfallversicherung bewegen, um diese dann über die Sparkasse bei der Provinzial abzuschließen. Bevorzugt werden Kunden angerufen, die z.B. ihren Dispo überzogen haben, denn dies macht der Sparkasse die „Überzeugungsarbeit“ einfacher.

Wir als DVAG halten eine solche vertriebliche Nutzung vertraulicher und geschützter Kundendaten für bedenklich. Vielleicht sollten sich Datenschützer, Wettbewerbsrechtler und Verbraucherschützer dieses Themas annehmen. Denn fest steht: Die AGB für Girokonten geben eine solche Datennutzung nicht her.