Maklerpools konterkarieren Unabhängigkeit

Erneut meldet sich mit dem VDVM ein Maklerverband zu Wort, der die Unabhängigkeit der eigenen Mitglieder in Frage stellt.

Das sollte zu denken geben! Wieder wird die Konstruktion der Pools thematisiert, denen sich in Deutschland inzwischen ein sehr großer Teil der Versicherungsmakler angeschlossen hat (s. Zeitschrift für Versicherungswesen vom 1. Oktober 2009).

Dort äußert sich Holger Mardtfeld, Mitglied der Holding von Martens und Prahl, einem der großen Maklerhäuser in Deutschland, sinngemäß wie folgt:  Pools geben fertige Produkte vor und kassieren zunächst die Provision selbst, um diese dann nach Abzug einer Kostenbeteiligung an den Makler weiterzugeben. Dadurch beschneidet sich der Makler nicht nur in seinem Kundenversprechen, individuelle Produkte aus dem Gesamtmarkt zu besorgen. Er begibt sich auch in gefährliche Abhängigkeit zum Pool, vor allem, wenn der Makler die Zusammenarbeit beenden will, wenn der Pool Konkurs geht oder wenn sich Versicherer in nennenswertem Umfang am Pool beteiligen.

Es bleibt dabei: Nur beim gebundenen Vermittler, zu dem auch die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) mit ihren Vermögensberatern gehört, weiß der Kunde zweifelsfrei, woran er ist. Denn wir legen gleich im Erstkontakt unsere Partnergesellschaften offen und erläutern dem Kunden, wie er von diesen Partnerschaften profitiert.

Beim Makler kann sich der Kunde, wie man sieht, ganz und gar nicht auf das vom Gesetzgeber eigentlich gewollte Siegel „Unabhängigkeit“ verlassen. Insoweit muß man sich schon die Frage stellen, ob die Gesetzgebung zum ungebundenen Vermittler (Vermittlergesetz) ausreicht, um Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die Konstruktion der Pools wirkt in jedem Falle entgegengesetzt und verschleiert die durch das Gesetz eigentlich gewollte Transparenz zum Status eines Vermittlers.