DVAG nochmals zur Honorarberatung

Angeregt durch den Artikel in der letzten Ausgabe der Welt am Sonntag möchte ich - mit Blick auf den Vergleich der Honorarberatung mit der provisionsvergüteten Beratung - eine Rentabilitätsbetrachtung anstellen:

Der Aufwand z.B. für die Vermittlung einer Riester-Rente nimmt mit sorgfältiger Aufnahme der Analyse, Erläuterung des Produktes, Ausfüllen der Anträge, des Zulagenantrages, Erstellung des Beratungsprotokolls und Policenkontrolle mindestens 6 bis 7 Stunden Zeit in Anspruch. Wenn dann der Kunde (z.B. Single) einen Vertrag mit Mindestbeitrag abschließt, ergeben sich Provisionen im zweistelligen Euro-Bereich.

Kein Honorar-Berater würde für einen Stundenlohn von brutto 10 Euro pro Stunde arbeiten. Wir haben gelernt: In der Regel sind es 150 Euro pro Stunde!

Honorarberatung würde so dazu beitragen, dass sich gerade Kunden mit geringem Einkommen Beratung gar nicht mehr leisten können. Fatal, denn die Gefahr von Altersarmut und die Vorteile der Riester-Rente kommen gerade in solchen Bevölkerungskreisen besonders zum Tragen. Ich meine, ein ganz entscheidendes Argument, wenn sich die Politik mit dieser Fragestellung beschäftigt. Denn mit Blick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sollte die Politik alles unterlassen, was die Versorgung der Bevölkerung mit privater Altersversorgung beeinträchtigt.

Es bleibt deshalb dabei: Honorarberatung ist durchaus eine mögliche Vergütungsform, vor allem für Vermittler, die gegenüber dem Kunden mit Unabhängigkeit werben. Aber es darf dabei nicht einfach übersehen werden, dass die etablierten Formen der Vergütung von Vermittlungsleistungen viele Vorteile haben – auch und gerade für den Kunden.